Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Was ist beschlossen? Was ist offen? Was droht?

 
Der Nationalpark Ostsee ist endgültig vom Tisch! Anstelle dessen kommt nun der Aktionsplan Ostseeschutz 2030, der insgesamt 16 Maßnahmen umfasst, mit dem Ziel, die Ostsee besser zu schützen. Der Plan geht u.a auf die Beseitigung von Munitionsaltlasten als auch auf die Verringerung der Eutrophierung ein. Weitreichende Einschränkungen betreffen vor allem die Fischerei und die Reduzierung der Nährstoffeinträge der Landwirtschaft.

Was beim 16-Punkte Plan des schleswig-holsteinischen Kabinetts für die Wassersportler relevant ist

 
Der Aktionsplan 2030 sieht vor, dass 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz gestellt werden.
Es werden drei neue Meeres-Schutzgebiete an der Ostsee eingerichtet:
  • Gebiet Schlei bis Gelting
  • Gebiet südliche Hohwachter Bucht
  • Gebiet westlich Fehmarn
In den neu ausgewiesenen Naturschutzgebieten wird dann Wassersport in den Monaten November bis März eingeschränkt bzw. ausserhalb bestimmter freigegebener Zonen untersagt. Lage und Größe dieser Zonen innerhalb der neu errichteten Schutzgebiete sind zurzeit noch nicht bekannt.
„Im Gebiet westlich von Fehmarn werden zwei räumlich eingrenzte Zonen bestimmt, in denen das Ausüben von Wassersport ganzjährig erlaubt sein wird. Gleiches gilt für das Gebiet Schlei bis Gelting, wo es eine solche Zone geben wird.“ Zitat Abschlussbericht ab Zeile 351.
„Gerätegebundene Wassersportarten werden von November bis Ende März in intensiven und ausgewiesenen Rastvogelgebieten außerhalb der für Wassersport vorgesehenen Zonen ausgeschlossen.“ Zitat Abschlussbericht ab Zeile 380.

Zugangsbeschränkungen zu Strandgebieten, in denen gebrütet wird

„Fortsetzung der Regelung, dass in besonders sensiblen Küstenbereichen kein Starten/Anlanden während der Brutzeit von April bis Ende Juli mit Wassersportgeräten aller Art in bestehenden landseitigen NSGen möglich ist.“ Zitat Abschlussbericht ab Zeile 426.

Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierte Wassersportgeräte

Die neue Befahrensverordnung in den streng geschützten Gebieten beinhaltet eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den motorisierten Wassersport zur Lärmreduzierung unter Wasser. Zudem ist in diesen Gebieten kein Ankern in Seegraswiesen erlaubt.

Regelungen und Schutzmaßnahmen in den drei strenger geschützten Natura 2000-Gebieten

In den Natura 2000-Gebieten werden drei Bereiche (Sagasbank, Stoller Grund, Geltinger Bucht) künftig einen strengen Schutz aufweisen. In diesen Bereichen bleibt Baden, Tauchen und Strandnutzung im bisherigen Umfang erlaubt. Wassersport kann ganzjährig uneingeschränkt betrieben werden.

In den bestehenden Natura 2000 Schutzgebieten gilt

Für den Wassersport gelten Maßnahmen im Rahmen von Freiwilligen Vereinbarungen mit den Wassersportverbänden sowie eine gemeinsame Überprüfung von deren Wirksamkeit.

Dennoch wachsam bleiben! Denn es bleiben Fragen offen!

Zum einen können wir uns sehr freuen, dass die unter strengem Schutz gestellte Fläche von 30 Prozent auf 12,5 Prozent reduziert wurde und wir eines unserer Ziele, nämlich die Errichtung eines  Nationalpark Ostsees, verhindern konnten. Zum anderen drohen aber die beschlossenen Maßnahmen zur Basis unbegründeter und unverhältnismäßiger Verbote zu werden.
Fassen wir zusammen: Die Korridore für Wassersportler stehen in der Größe und Anzahl noch überhaupt nicht fest und es wird weitere Anlandung- und Startverbote für Boardsportler geben. Schon durch die Gefährdungsdefinition, dass jetzt jedes Wassersportgerät mit schnellen Richtungswechsel eine Gefahr darstellt, zeigt in dem Aktionsplan Osteeschutz 2030 auf, wo die Fallstricke liegen und wo eine Grundlage für weitere Einschränkungen geschaffen werden kann.
Im Aktionsplan werden Wassersportler in einem Atemzug mit den Hauptbelastungsfaktoren für die Ostsee genannt! Wassersportler werden weiterhin als Störpotenzial angesehen:
„Aktivitäten, die mit hohen Geschwindigkeiten und/oder Lärm verbunden sind, führen dazu, dass die Meeresnatur immer weniger zur Ruhe kommen kann. Besonderes Störpotenzial haben beispielsweise geräuschintensive Formen des Wassersports wie Speedboote oder Jet-Skis, aber auch andere Formen des Wassersports, die mit hohen Geschwindigkeiten, schnellen Richtungswechseln und optischen Störreizen einhergehen.“ Zitat Abschlussbericht ab Zeile 50.

Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 wurde die Voraussetzung geschaffen, zukünftig mit einfachen rechtlichen Schritten weitere Verbote umzusetzen. Wie das passieren kann, haben wir an der Nordsee gesehen.Wie im Nationalpark Wattenmeer reicht in vielen Fällen schon ein pauschales Störpotenzial, den durch Wind und Muskelkraft betriebenen Wassersport einzuschränken und damit den Eindruck zu erwecken, der Wassersport stehe hinsichtlich der Schadwirkung auf einer ähnlichen Stufe wie die Eutrophierung und die Munitionsaltlasten.

Im Nationalpark Wattenmeer waren es zuerst nur die Kiter, dann sind die Winger hinzugekommen. Jetzt ist laut Aktionsplan 2030 alles mit einem Störpotenzial belegt, was schnelle Richtungswechsel auf dem Wasser machen könnte. Damit sind jetzt auch alle Windsurfer, Kiter, Winger, Foiler, E-Foils und jegliche Segelfahrzeuge inbegriffen. Nun kann jeder Boardsportler unter Generalverdacht gestellt werden und es tritt ein, wovor wir immer gewarnt haben: eine Beweislastumkehr zum Nachteil unserer Freiheit.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass keine Wassersportverbote und keine Spots geschlossen werden und dafür, dass der Wassersport auch in den weiteren Prozessen und bei der Umsetzung der Maßnahmen mit eingebunden wird. Umweltschutz geht nur mit den Menschen!